Kanzleiprofil

Unsere Kanzlei wurde zum 01.08.1990 von den zuvor als Justitiar tätigen Rechtsanwälten Frau Annette Höhn sowie Herrn Roland Ohk gegründet.

Die von unserer Kanzlei betreuten Mandanten werden in annähernd sämtlichen Rechtsgebieten beraten.

Es handelt sich hierbei insbesondere um:

  • Handwerksbetriebe,
  • mittelständische Unternehmen,
  • Wasser- und Abwasserverbände,
  • Angehörige der Heilberufe,
  • Zahnärzte,
  • Ärzte,
  • Architekten und Ingenieure sowie
  • Bauunternehmer, Bauherren und
  • Privatpersonen
  • Kommunen

Im Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Wir sind eine regional und überregional tätige Anwaltskanzlei, unsere Anwälte sind beim Oberlandesgericht in Naumburg zugelassen.

Aufgrund der Aufhebung der Lokalisation dürfen wir jedoch Mandanten bei sämtlichen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten des Bundesgebietes vertreten.

Die Vertretung vor Arbeitsgerichten, einschließlich deren Obergerichten erfolgt soweit notwendig überregional.

Roland Ohk & Annette Höhn

Rechtsanwälte

Altperverstr. 4
29410 Salzwedel
Tel.: +49 03901 81067
Fax: +49 03901 81068

E-Mail: ohk-hoehn@gmx.de